Allgemeinen Schützenverein 1927 Bockum-Hövel e.V.
  AGB
 
Allg. Geschäftsbedingungen (AGB) - Stand September 2022

 

§ 1 Mietverhältnis / Kaution 

a. Der Allgemeine Schützenverein 1927 Bockum-Hövel e.V. -Eingetragen unter der VR. Nr. 814 beim Amtsgericht Hamm- vertr. d. d. Vorstand, dieser wieder vertr. u. a. durch die/den jeweilige/n Vorsitzende/n ist Träger und Eigentümer der Schützenhalle, Hüserstrasse 4 in 59075 Hamm -nachfolgend Vermieter genannt-.

b. Bei Vertragsabschluss ist eine Kaution in Höhe von -nach Vereinbarung im Vertrag- und eine Vorauszahlung auf den Mietbetrag in Höhe von -nach Vereinbarung im Vertrag- zu entrichten.


c. Bei Stornierung des Mietvertrages innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ist grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr von -nach Vereinbarung im Vertrag- zu entrichten.


d. Bei späterer Stornierung verfällt der Anspruch auf Rückzahlung der Vorauszahlung.


e. Bei Stornierung innerhalb von sechs Wochen vor dem Veranstaltungstermin verfällt der Anspruch auf Rückzahlung der Vorauszahlung und der Kaution.


f. Der Vermieter hat jederzeit die Möglichkeit, den Vertrag (z.B. gemäß § 543 BGB) insbesondere bei Nichteinhaltung der „AGB“, „Nutzungsordnung“, “Änderung der Art“ oder „Wichtigen Hinweise“ kostenfrei fristlos zu kündigen. Abgesperrte Bereiche wie z.B. die Cocktailbar, dürfen nicht betreten oder unrechtmäßig genutzt werden.


g. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Objekts (Schlüsselrückgabe / letzter Nutzungstag) abzüglich der Nebenkosten -Strom / Wasser / Gas- ca. eine Woche nach Nutzungsende erstattet. Dieses soll die Entdeckung verdeckter Schäden und Mängel und somit Nachforderungen vorbeugen.


h. Die Miet- und Reinigungskosten sowie Nebenkostenvorauszahlung (Mietbetrag abzüglich
Anzahlung) ist bei der Schlüsselübergabe zu entrichten.


i. Die Heizung wird i. d. R. am Tag vor der Veranstaltung durch den Vermieter in Betrieb genommen. Raumtemperatur in der Halle zu Veranstaltungsbeginn ca. 20° C.

j. Die Dekorationsarbeiten sind täglich aus versicherungstechnischen Gründen um 22.00 Uhr abzuschließen.


§ 2 Zustand des Mietobjekts / Versicherungsschutz / Schäden


a. Der Mieter hat das Mietobjekt vor Vertragsabschluss besichtigt und übernimmt dieses in dem Zustand in dem es sich befindet.


b. Eine Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit des Mietobjekts, sowie eine Eignung für die Zwecke des Mieters wird nicht übernommen.


c. Für ausrechnenden Versicherungsschutz während der Vermietung hat der Mieter selbst Sorge zu tragen.

d. Entstandene Schäden am Mietobjekt oder an Einrichtungsgegenständen während der Mietdauer werden dem Mieter -soweit aufgedeckt- mitgeteilt.

e. Der Mieter trägt bei der Entdeckung von Schäden die Beweislast, dass diese bereits vor der Anmietung vorhanden waren. Ansonsten trägt der Mieter die Haftung für Schäden in unbegrenzter Höhe.  


f. Kerzen dürfen nicht verwendet werden. Bei unrechtmäßiger Verwendung von Kerzen und Verschmutzung der Halle durch Kerzenwachs wird eine Reinigungspauschale von 50,-Euro erhoben.

g. Defekte Solarlampen werden mit mind. 10,- Euro pro Stück in Rechnung gestellt.

h. Zerstörte Blumenkästen, Blumen und Sträucher werden mit mind. 10,- Euro in Rechnung gestellt.

i. Die Schadenersatzhöhe von Beschädigungen kann ggf´s auch per Gutachten ermittelt werden. 

§ 3 Ordnungsbehördliche Auflagen und Vorschriften

a. Für etwaige erforderliche Genehmigungen und Anmeldungen ist ausschließlich der Mieter zuständig.

b. Der Mieter ist verpflichtet, bei Veranstaltungen mit Musik diese bei der Gema ordnungsgemäß anzumelden (nähere Informationen unter:
www.gema.de).

c. Bei allen Veranstaltungen sind auf die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu achten.

d. Die Schützenhalle wir nur an Mitglieder des Allg. Schützenverein (nachfolgend Mieter genannt) überlassen. Es erfolgt keiner Vermietung an Dritte.

Die Musiklautstärke ist so zu stellen, dass keine Lärmbelästigung besteht. Die Fenster sind ab 22.00 Uhr (Lärmschutz) geschlossen zu halten. Das Hallentor ist ab 24.00 Uhr geschlossen zu halten.

Ab 24.00 Uhr sollte das Betreten und Verlassen der Halle durch die Flurtür erfolgen. 

§ 4 Veränderungen am Mietobjekt, Inventar, Brandschutz, Haftung, Nebenkosten

a. Dem Vermieter ist es nicht gestattet, irgendwelche Änderungen oder sonstige Beeinträchtigungen am und um das Mietobjekt, der Einrichtung und dem Inventar vorzunehmen.


b. Das Inventar darf nur nach vorheriger Absprache außerhalb der Halle genutzt werden. Die überlassenen Räume und das vermietet Inventar sind pfleglich zu behandeln und im übernommenen Zustand wieder an den Vermieter zurückzugeben. Der ovale Tisch und der Kicker dürfen grundsätzlich nicht versetzt werden.

c. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Hallenboden, die Hallenwände und die Terrasse / Außengelände nicht durch Heftzwecken, Nägel, Schrauben, Krampen, Tesafilm oder ähnlichen Befestigungsmaterial beschädigt und die Wände nicht beschmutzt werden.

d. Dekorationsartikel müssen den gesetzlichen Anforderungen gemäß dem Brandschutz genügen. Offenes Feuer (z.B. Kerzen), Wunderkerzen und Konfettikanonen dürfen grundsätzlich nicht in der Schützenhalle benutzt werden. Zuwiderhandlungen können mit Schadenersatzforderungen zur Folge haben.

e. Bei Bruch oder fehlendem Glas, Geschirr, Besteck oder Inventar werden dem Mieter pro Stück folgende Kosten in Rechnung gestellt:

Gläser: 2,00 Euro / Tassen und kleine Teller: 2,00 Euro / große Teller 6,- Euro / Besteck: 2,00 Euro / Thermoskanne: 20,00 Euro / Sitzkissen 10,- Euro.

f. Alle Energieverbraucher, welche im Zusammenhang mit der Vermietung stehen, sind im üblichen Rahmen zu nutzen und vor dem Verlassen der Halle wieder auf die Einstellung zu stellen, welche bei der Übergabe (Heizung -Oktober bis April- zwischen 0,5 und 1,0) vorhanden waren.

g. Alle Türen und Fenster sind nach der Veranstaltung abzuschließen und alle Schlüssel sind bei der Übergabe an den Vermieter zurückzugeben.

h. Der Mieter haftet für den Verlust der Schlüssel mit einem Eigenanteil von 300,00 Euro. Dieses gilt auch bei nicht termingerechter Rückgabe (letzter Miettag) der Schlüssel.

i. Ein eigenmächtiges anfertigen eines Zweit- oder Drittschlüssel ist untersagt und wird vom Vermieter strafrechtlich verfolgt.

j. Im Falle eines Schlüsselverlustes ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen.

k. Strom, Wasser oder Gas werden nach Verbrauch abgerechnet. Hierzu wird bei der Schlüsselübergabe ein Foto der jeweiligen Zählerstände gemacht.

l. Die Zählerstände werden erneut nach Abschluss der Reinigungsarbeiten (i.d.R. dienstags um 17,00 Uhr nach der Veranstaltung) abgelesen. Die Abrechnung erfolgt in der Nebenkostenabrechnung. Diese ist Bestandteil dieses Vertrags. Der Freiverbrauch beträgt bei Strom 10 kw/h, bei Trinkwasser 0,1 m³, bei Nutzwasser 0,5 m³ und bei Gas 10 m³. Der Mehrverbrauch wird pro kw/h mit 0,60 Euro, bei Trinkwasser pro qm mit 30,- Euro, Nutzwasser (Toiletten) pro qm mit 10,- Éuro und Gas pro qm mit 7,- Euro berechnet.

m. Nachzahlungen von Schadenersatz- oder Nebenkosten sind sofort zu entrichten.

Anschreiben (normale Schreiben oder Einschreiben) z.B. Mahnungen an den Mieter werden pauschal mit 10,- Euro in Rechnung gestellt.


§ 5 Rückgabe des Mietobjekts und Reinigung / Geschirrvermietung und Reinigung


a. Die Rückgabe des Mietobjekts hat nach Beendigung des Mietverhältnisses in einem einwandfreien Zustand -spätestens zwei Tage nach der Veranstaltung- zu erfolgen.

b. Beschädigungen der Mietsache, die der Mieter oder dessen Erfüllungsgehilfen/Gäste verursacht haben sind zu benennen..

c. Abfall / Müll / Dekoration -insbesondere Klebestreifen zum Befestigen der Dekoration bzw. Tischdecken- und mitgebrachte Gegenstände sind beim Verlassen der Halle, des Geländes und der Zufahrt seitens des Mieters zu entsorgen.

d. Essensreste sind grob bei Inventaranmietung von den Tellern zu entfernen. Sollte dieses nicht erfolgen, wird eine zusätzliche Reinigungspauschale von 20,- Euro erhoben.

e. Das Mietobjekt ist nach der Veranstaltung besenrein zu übergeben und die Endreinigung (Wischen der Halle, Küche, Thekenboden, Flur und Toiletten) wird seitens des Vermieters -nach Absprache- übernommen. Die Stühle sind auf die Tische zu stellen, sodass unter den Tischen problemlos gewischt werden kann.

f. Der Schlüssel muss am letzten Miettag an den Vermieter übergeben werden. Andernfalls erfolgt eine Rechnungsstellung gem. § 4 h.

g. Sollte der Mieter Abfall / Müll / Dekoration / Kerzenwachs oder andere Gegenstände hinterlassen, wird diese Entsorgung pauschal mit 50,- Euro in Rechnung gestellt.

Müllbeutel werden per Einheit (1 E. = 4 Müllbeutel) abgerechnet.

h. Konfettikanonen oder ähnliche „Spaßmacher“ sind grundsätzlich und ausdrücklich in der Schützenhalle verboten. Reinigungsarbeiten beim Entfernen von Konfetti o.ä. wird pauschal mit mind. 100,- Euro in Rechnung gestellt.


i. Der Mieter erhält das Mietobjekt im gereinigten Zustand. Mängel der Reinigung sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Nach der Übergabe des Schlüssels erfolgt von uns keine weitere Reinigung d.h. sollte der Mieter bei Dekorationsarbeiten ö. ä. die Halle vor seiner Veranstaltung verschmutzen obliegt die Reinigung vor dem Fest beim Mieter.


j. Der Mieter hat die Möglichkeit einen Schaden zu mindern oder einen geringeren Schaden nachzuweisen.

k. Essensreste oder ähnliche Stoffe sind sofort d.h. unmittelbar nach der Veranstaltung zu entsorgen um Geruchsbelästigungen in der Halle zu unterbinden.
Eine Entsorgung am Folgetag oder später ist nicht zulässig.

l. Mitgebrachte Gegenstände insbesonders Diskoanlage, Aufbewarungsboxen, Getränkekästen oder Warmhalteplatten sind spätestens am letzten Mietag zu entfernen. Diese werden spätestens 3 Tage nach Mietende bei einem ausgeübten Vermieterpfandrecht bei einem externen Lagerbetrieb auf Kosten des Mieters eingelagert.

§ 6 Folgende Bereiche sind grundsätzlich vom Mieter - direkt nach der Veranstaltung bzw. nach Absprache mit dem Vermieter - zu reinigen:


1. a. Stühle, b. Tische, c. Küchenarbeitsplatten, d. Kühlschränke, e. Theke, f. Halle,

g. Außengelände, h. Dekoration insb. an den Tischen entfernen
Wichtig: Die Tische sind abzuwischen bevor die Stühle auf die Tische gestellt werden.

2. Sollten die vorgenannten Bereiche nicht gereinigt sein, wird pro Bereich a - e eine Reinigungspauschale von 50,- Euro und Bereich f. - h. von 100,- Euro erhoben. Maßgeblich ist der Zustand zum Zeitpunkt der Schlüsselrückgabe (Fotobeweis). Die Verrechnung erfolgt ggf´s mit der Kaution oder durch Rechnungsstellung.

3. Ist der Hallenboden z.B. mit Kaugummiresten verklebt, wird eine Sonder-Reinigungspauschale von 50,- Euro für das entfernen erhoben.

4. Bezüglich nicht erfolgter ordnungsgemäßer Reinigungsarbeiten durch den Mieter ist jede Diskussion mit dem Vermieter -insbesondere angeblicher Nebenabreden- nach der Schlüsselabgabe unerwünscht. 

 

§ 7 Untervermietung

Eine Untervermietung oder Überlassung der Halle an Dritte ist nicht gestattet.

§ 8 Mängel an der Mietsache

Die Gewährleistung für Mängel jeder Art ist ausgeschlossen.

§ 9 Betreten der Mietsache

Der Vermieter / Vorstand oder von ihm beauftragte Personen dürfen die Mietsache zur Prüfung ihres Zustandes jederzeit während des Mietverhältnisses betreten. Der Vermieter / Vorstand bez. seine vertretungsberechtigte Person ist gegenüber dem Mieter zur Abwehr von Gefahren und Schäden weisungsberechtigt.     

§ 10 Besondere Vereinbarungen:
Vertragsänderungen / AGB / Nutzungsordnung / Dekoordnung / Wichtige Hinweise und Gerichtsstand                                      


a. Besondere Vereinbarungen, Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

b. Die AGB, Nutzungsordnung, Dekoordnung und Wichtigen Hinweise (siehe Aushang in der Schützenhalle und www.asvbh.de.tl) sind dem Mieter bekannt und zu beachten.

c. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. Es gelten die gesetzlichen Richtlinien der DSGVO -Datenschutzverordnung-.


d. Als Gerichtsstand wird Hamm / Westf. (Sitz des Vereins) vereinbart.


e. Die behördlichen Auflagen und Verordnungen bezüglich der Corona Pandemie (siehe z.B. Corona-Schutzverordnung NRW / Schutzverordnung der Stadt Hamm) sind einzuhalten. Für die Einhaltung ist ausschließlich der Mieter verantwortlich.


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Nutzungsordnung der Schützenhalle

Folgende Hinweise sind zu beachten:

 

1. Fenster, Türen und das Tor sind grundsätzlich beim Verlassen des Schützenplatzes zu verschließen.

 

2. Die Musikanlage ist so einzustellen, dass eine Lärmbelästigung vermieden wird.

 

3. Die zulässigen Immisionsschutzrichtwerte der Stadt Hamm sind einzuhalten.

 

4. Der Mieter ist verpflichtet sich mit Toilettenpapier und Handtücher selbst zu versorgen.

 

5. Getränke und Speisen sind nach der Veranstaltung zu entfernen.

 

6. Das Geschirr und die Gläser sind zu reinigen und im getrockneten Zustand in den Schrank zu räumen.

 

7. Die Stühle sind auf die Tische zu stellen und die Schützenhalle ist besenrein zu verlassen.

 

8. Bei Problemen mit der Strom-, Gas- oder Wasserversorgung ist unverzüglich der Vermieter zu informieren.

 

9. Beschädigungen sind unverzüglich an den Vermieter zu melden.

 

10.  Dekorationsarbeiten sind täglich um 22.00 Uhr einzustellen.

 

11. Kerzen, Wunderkerzen und Konfetikanonen dürfen nicht benutzt werden. 

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WICHTIGE HINWEISE:

Beim Betreten der Schützenhalle finden Sie auf der rechten Seite in ca. 2 m Höhe einen Lichtschalter.

Dieser schaltet das Licht im Flur und eine Lampe in der Küche an.

In der Küche finden Sie den Sicherungskasten (links neben der Tür zur Halle).

Die Steckdosen- und Lichtsicherungen sind bei Nutzung der Halle alle auf -on- zu stellen.

Beim Verlassen der Halle sind die Lichtsicherungen alle auf -off- zu stellen.

Die gekennzeichneten Sicherungen (rotes Isolierband für Flurlicht und Heizung) und der Schutzschalter sind grundsätzlich auf -on- zu lassen.

Bei den Kühlschränken müssen zur Nutzung die Strom-Stecker in die Steckdosen gesteckt werden.

Die Türen der Kühlschränke sind nach der Nutzung geöffnet zu hinterlassen.

Die Hauptsicherung, der Gas- und Wasserabsperrhahn befinden sich im Keller.

 
Der Vorstand

 
   
 
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