Hier erhalten unsere Mitglieder und Freunde wichtige Informationen zum Verein und zu den jeweiligen Corona Auflagen.
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28.09.20
Dekoration der Veranstaltung vom 27.09.20:
Natürlich wurden alle Corona Maßnahmen eingehalten
und bei allen Gästen Fiber gemessen.
Einzug der Braut
Das Ordnungsamt und die Polizei haben die Einhaltung der Corona Maßnahmen kontrolliert und keine Beanstandungen gehabt.
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26.09.20
Trotz Corona Beschränkungen findet am 27.09.20 eine Veranstaltung mit 150 Gästen in der Schützenhalle statt.
Aufgrund des sehr umfangreichen Hygienekonzept
hat die Stadt Hamm eine
Veranstaltungsgenehmigung erteilt.
Der Vorstand wird persönlich auf die Einhaltung der Hygienevorschriften achten und die Maßnahmen begleiten.
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Stand 23.09.20
In der Schützenhalle dürfen Sie weiterhin mit bis
zu 150 Personen feiern.
Ab 50 Personen ist eine Genehmigung der Stadt Hamm erforderlich.
Diese Genehmigung wird vom Ordnungsamt erteilt.
Wir haben ein umfassenden Hygiene Konzept entwickelt, damit Sie weiterhin Ihre Veranstaltung durchführen können.
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Hygiene Konzept (Stand 28.09.20) zur Corona Pandemie für Veranstaltungen in der Festhalle:
1. Alle Personen müssen sich am Eigangstor in eine Liste mit
Namen, Straße, Ort, Telefonnummer oder E-Mail Anschrift eintragen.
Dieses ist durch den Veranstalter sicherzustellen.
Für das Aufbau- und Dekorationsteam sowie die Band / DJ wird eine extra Liste erstellt.
2. Über die Listen ist eine genaue Zahl der anwesenden Gäste festzustellen.
3. Die von der Stadt Hamm genehmigte Gästezahl darf nicht überschritten werden. Dieses gelte auch für alle Kinder d.h. 10 Kinder = 10 Personen und für die Musiker, die in die Gesamtgästezahl einbezogen werden.
4. Auf dem Schützenplatz wird nicht geparkt, so dass hier ausreichend weitere Abstandsflächen vorhanden sind. Fahrzeuge müssen im Gewerbegebiet Hüserstrasse angestellt werden. Es dürfen keine Fahrzeuge in dem schmalen Zufahrtsweg der Hüserstrasse geparkt werden. Da hier vor dem Sportplatz nur 10 Abstellplätze vorhanden sind würde hin- und herfahren nur zu einem Chaos führen.
5. In der Halle befinden sich vier Hygienespender. Diese werden von uns mit Handdesinfektionsmittel befüllt und kostenpflichtig zur Verfügung gestellt.
6. Auf den Toiletten befinden sich automatische Infrarot Seifenspender. Diese werden von uns mit Desinfektionsseife befüllt und kostenpflichtig zur Verfügung gestellt.
7. Es herrscht auf dem Flur, in den Toiletten und am Bufett Maskenpflicht. Die Halle ist
-laut Genehmigung des O-Amt- von der Maskenpflicht ausgenommen.
8. Einzelne Familien werden zusammengesetzt.
9. Der Ventilator der Halle (Absaugen der Hallenluft) wird während der gesamten Veranstaltung in Betrieb genommen, so dass ein ständiger Luftaustausch stattfindet.
10. Die Türen und Fenster bleiben alle während der Veranstaltung geöffnet. Dieses kann zu erhöhten Heizkosten führen.
11. Auf den Toiletten werden die Handtuchhalter mit Papiertüchern befüllt. Keine normalen Handtücher (Frottee-Stoff) in der Benutzung möglich.
12. Bei allen Personen findet am Eingangstor eine digitale Fiebermessung statt. Personen mit erhöhter Temperatur (ab 37,5 Grad) erhalten keinen Zutritt zum Gelände.
13. Für Speisen und Getränke werden nur Pappteller, Plastikbesteck und Plastikbecher verwendet.
14. Zur Einhaltung der behördlichen Corona Auflagen werden kostenpflichtig zwei Personen des Vereins abgestellt. Des Weiteren hat der Veranstalter zwei Personen zur Kontrolle abzustellen.
Unsere Desinfektionsmittel:
Infrarot Seifenspender Toilette
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Hand Desinfektionsanlage
Spender 1 -Terrasse-
Spender 2 -Theke links-
Spender 3 -Theke rechts-
Spender 4 -Flur-
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Handtuchhalter Toilette
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27.06.20
Liebe Homepagebesucher,
entgegen Behauptungen von
irgendwelchen "Idioten" steht der Allg. Schützenverein
nicht kurz vor der Auflösung.
Ganz im Gegenteil:
Wir sind dabei die Halle zu renovieren und werden z.B. die einfach verglasten Fenster mit neuen 3-fach verglasten Fenster austauschen.
Ein gutes Angebot einer Fachfirma liegt bereits vor.
Des Weiteren wird die Küche komplett erneuert
sowie die gesamten Tische und Stühle ausgetauscht.
Hierzu werden ca. 40.000,- Euro investiert.
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Die Halle steht auch nicht als "Haus der Vereine",
wie von dem FDP Bezirksmitglied Müller-Veit in Bockum-Hövel
In schwierigen Zeiten ein Zeichen setzen für die Vereine: Das will die FDP Bockum-Hövel erreichen. Sie schlägt vor, aus dem Schützenheim der Allgemeinen Schützen an der Hüserstraße ein „Haus der Vereine“ zu machen. Die Stadt soll dies prüfen und gegebenenfalls erste Schritte dahin tun.
Bezirksvertreterin Stefani Müller-Veit sagt: „Gerade in diesen schwierigen Zeiten müssen wir die Vereine unterstützen. Sie brauchen Perspektiven für die Zeit, wenn sie wieder voll tätig sein dürfen.“ Durch ein „Haus der Vereine“ würde den Gruppierungen eine Begegnungsstätte gegeben und Planungssicherheit für Sitzungen, Veranstaltungen und Ausstellungen in der Zukunft vermittelt.
Das Schützenheim eigne sich räumlich sehr gut. Außerdem sei abzusehen, dass der Allgemeine Schützenverein aufgrund seiner Personalsituation und der nicht mehr vorhandenen Dichte an Veranstaltungen das Heim nicht mehr füllen kann.
Müller-Veit: „Mit der Schaffung des ,Hauses der Vereine‘ setzen wir Hoffnungszeichen und helfen aktiv und konkret bei der Planung für die Zeit nach den Beschränkungen.“ Sollte diese Immobilie nicht in Frage kommen, müsse im Stadtteil geprüft werden, welche Möglichkeiten es gibt, Vereinen eine Heimat zu bieten."
gefordert, zur Verfügung.
Bevor man so einen "BLÖDSINN" öffentlich verbreitet
-wie auch der WA Artikel vom 26.06.20 zeigt-
sollte man sich mal mit dem Eigentümer -also uns- in Verbindung setzen.
Wir haben weder ein Problem mit der Personalsituation noch mit der Vermietung der Halle.
Viele Vereine nutzen bereits seit Jahren -wie z.B. der Verein "Edle Rasse" seit 30 Jahren- das Vereinsheim für ihre aktivitäten.
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Grundsätzlich mal zur Erläuterung:
Wir haben allein in Hamm-Bockum-Hövel drei Schützenvereine:
den Bockumer, den Höveler und den Allgemeinen.
Da wir weder mit den Bockumern-, noch den Hövelern- Schützenbrüdern bezüglich Mitgliederzahlen oder Veranstaltungen in Konkurrenzkampf treten möchten, haben wir
unsere Aktivitäten diesbezüglich seit Jahren zurückgefahren.
Die Bockumer- und die Höveler- Schützenbrüder organisieren sehr schöne Schützenfeste, halten die Schützentradition aufrecht und wir wünschen diesen Vereinen weiterhin schöne Feste.
Wenn man aber nun -wie von dem FDP Bezirksvertretungsmitglied Müller-Veit- hier an Aktivitäten oder Mitgliederzahlen gemessen wird und man dadurch -in den Augen des FDP Mitglieds- die "Daseinsberechtigung" verliert,
"Gott sei Dank haben wir hier nicht mehr die Enteignung wie in der DDR",
dann müssen wir uns überlegen, ob unsere Zurückhaltung
bezüglich der anderen Schützenvereine aufrechterhalten werden kann.
Es ist für den Allgemeinen Schützenverein aufgrund des Vereinsstatus -Finanzen, Gelände, Halle, Sponsoren, Vorstand- überhaupt kein Problem, hier kurzfristig z.B. 1.000 Mitglieder zu requirieren z.B. durch folgende Aktionen:
Jahresmitgliedsbeitrag auf 20,- Euro gesetzt.
Freier Eintritt für Mitglieder bei alles Festen wie z.B.:
Angrillparty,
Frühlingsparty,
Biwak,
Tanz in den Mai,
Bierkönigschießen,
Sommerfest,
Spanferkelessen,
Schützenfest,
Halloween,
Weihnachtsfeier,
Sylvesterparty
Essen und Trinken beim allen Festen frei.
Bekannte Bands oder Künstler einladen.
Sondereintrittspreise für Mitglieder bei Konzerten oder Events.
Für uns ist die Organisation
-aufgrund jahrelanger Erfahrung im Eventmanagement-
eine Kleinigkeit.
Die Schützenhalle steht als "Haus der Vereine"
NICHT zur Verfügung!!!
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18.01.18
WA Bericht zu dem LG Urteil Heinrich-Latuschek
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22.12.17
Doppelvermietung Heinrich-Latuschek
Das Urteil des Amtsgericht Hamm gegen den Verein wurde aufgehoben.
Durch das Urteil hat die Klägerin nun die gesamten Prozesskosten zu tragen.
Statt ca. 2.850,- Euro von dem Verein "zu ergaunern" wird das Verfahren der Klägerin wohl ca. 4.000,- Euro (RAe Kosten, Zeugengeld, Gerichskosten) kosten.
Man sollte -unserer Meinung nach- nicht auf irgendwelche dubiosen Ratschläge von ehemaligen Geschäftsführer wie Peter N. hören und denken, dass der Vorstand des Schützenverein sich hier verarschen läßt.
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19.11.17
Doppelvermietung Heinrich-Latuschek
Wir hatten am 07.03.15 eine Doppelvermietung, weil der ehemalige 1. Geschäftsführer Peter N. uns die Verträge -nach seiner Abwahl- nicht unverzüglich ausgehändigt hat.
Obwohl die Frau H.L. am 07.03.15 nachweislich in der Paroli Schänke gefeiert hat, wurde gegen unseren Verein eine Forderung von ca. 2.850,- Euro erhoben.
In der Feier war auch unser ehemaliger 1. Geschäftsführer Peter N. involviert.
Da unser 1. Geschäftsführer Dirk Piper hier von Anfang an einen Betrugversuch gegen den Schützenverein gesehen hat, haben wir die Forderung grundsätzlich abgelehnt.
Der Schützenverein wurde dann beim Amtsgericht Hamm durch H.-L. auf die komplette Schadenersatzsumme verklagt.
Hier hatte sich in DREI Verhandlungen dann herausgestellt, dass die Schadenersatzrechnung über den Kuchen (600,- Euro -vom Bruder der Klägerin H.-L.-) und auch die dem Gericht vorgelegte Quittung des Strippers "Monti" über 300,- Euro gefälscht waren.
Der Westfälische Anzeiger hat auch darüber berichtet.
Trotz erheblicher Widersprüche in der vom Amtsgericht Hamm in Auftrag gegebenen Vernehmung der Band Nieroba durch das Amtsgericht in Polen wurde der Schützenverein auf 1.500,- Euro Schadenersatz (Gage der Band) verurteilt.
Gegen dieses AG-Urteil haben wir beim Landgericht Dortmund Berufung eingelegt.
In der am 15.11.17 durchgeführten Verhandlung hat die Kammer (drei Berufsrichterinnen) des Landgerichts Dortmund erhebliche Zweifel an der von der Klägerin H.-L. vorgelegten Quittung der Band Nieroba geäußert und auch erhebliche Widersprüche in der "polnischen" Aussage der Band hervorgehoben.
Das Datum der Quittung stimmt z.B. nicht mit den Angaben der Klägerin H.-L. überein und die Unterschrift auf der Quittung weicht erheblich von der Unterschrift auf dem Vernehmungsprotokoll beim Amtsgericht in Polen ab.
In der Gesamtwürdigung der Sachlage geht wohl die Kammer davon aus, dass auch diese von der Klägerin H.-L. vorgelegten Quittung falsch ist und überlegt, ein gravologisches Gutachten in Auftrag zu geben um dann gegen die Klägerin H.-L. ein Strafverfahren wegen Prozessbetrugs und Urkundenfälschung einzuleiten.
Auf anraten der Vorsitzenden -ob die Klägerin die Klage nicht zurückziehen möchte- hat sich die Klägerin mit ihrem Verteidiger außerhalb des Gerichtssaals zu Beratung zurückgezogen. Nach unglaublichen 40 min kam sie dann mit dem ungeheuerlichen Vergleichsvorschlag, dass wir die Schützenhalle nochmal kostenfrei zur Verfügung stellen, zurück. Eine Klagerücknahme ist nicht erfolgt.
Der Vorschlag wurde selbstverständlich durch uns abgelehnt.
Das Urteil des Amtsgericht Hamm auf Zahlung der 1.500,- Euro wurde durch ein Urteil des Landgericht Dortmund aufgehoben.
Sollte das Landgericht Dortmund -nach Überstellung des Urteils- nicht von sich aus ein Verfahren wegen Prozessbetrug und Urkundenfälschung gegen die Klägerin H.-L. einleiten, wird der Vorstand ein Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft stellen.
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17.11.17
Gegen unsere ehemaligen 1. Geschäftsführer Peter N. wird zurzeit beil Landgericht Dortmund ein Schadenersatzverfahren (ca. 30.000,- Euro) vorbereitet.
Das Aktenzeichen wurde dem Verein bereits übermittelt.
Siehe hierzu auch den weiteren nachfolgenden Bericht.
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08.07.17
Wir haben am 07.05.17 eine umfassende Jahreshauptversammlung
(23 Tagesordnungspunkte) durchgeführt und Stephanie Peters wurde zur neuen 1. Vorsitzenden gewählt.
Bianca Kieckhövel (Kassiererin) und Dirk Piper (Geschäftsführer) wurden wiedergewählt.
Der Vorstand wurde für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 entlastet.
Im WA wurde am 08.05.17 ein Vorbericht veröffentlicht.
Mit einer der Hauptpunkte war der vom ehemaligen Geschäftsführer angerichtete Schaden in der Halle (z.B. Demontage und Verkauf von zwei Heizkörpern, Entfernung von Küchenmöbel, Zuschütten der zwei Abflüsse im Keller mit Beton) und am Schützenplatz (z.B. Entfernung von Fahnenmasten, Elektroleitungen und Blumenkübel).
Sowie die nicht rechtmäßig an den Verein abgeführten Einnahmen der Vermietung der Halle.
Hierzu wurde der Beschluß gefasst, eine Schadenersatzklage vor dem Landgericht Dortmund durchzuführen.
Gemäß Kostenvoranschlägen und Auflistungen beträgt der Schaden zum Nachteil des Vereins ca. 30.000,- Euro.
Hier wird jetzt ein Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der Interessen des Vereins beauftragt.
Weitere Tagesordnungspunkte war der beabsichtigte Kauf es Sportplatz. Hierzu soll bei einer Ausschreibung ein Gebot abgegeben werden.
In der Halle soll jetzt ein Schießstand für das Vogelschießen mit Druckluftwaffen (4,5 mm) gebaut werden.
Auch wurde eine neue Satzung beschlossen.
Hierzu gabe es umfassende Neuerungen bezüglich der Mitgliederarten. Es gibt jetzt Voll-, Förder-, Firmen- und Sondermitglieder.
Des Weiteren Mitglieder im "Probestatus".
Auch der Neubau der Avantgardenlaube, das Schützenfest 2017 (5. und 6. August) sowie die Aktivitäten im Jubiläumsjahr (z. B. Horrorwochenevent zu Halloween) standen auf dem Programm.
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Westf. Anzeiger Berichte unter "Presse"